42 BImSchV

Die 42 BImSchV ist, als Teil des Bundes-Immissionsschutzgesetzes eine Verordnung für Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider. In ihr wird der Betrieb solcher Anlagen geregelt. Betroffen von dieser Verordnung sind Anlagen, sobald diese Wasser verwenden und dieses z.B. durch Wasserdampf an die Umgebungsluft abgeben.

Die Regelung wurde notwendig, nachdem es zunehmend Fälle von Legionellen in Deutschland gab.  Beispiele von größeren Legionellose-Ausbrüchen waren unter anderem:  

- Warstein 2013 mit 165 erkrankten Menschen und 2 Toten - Bremen November 2015 mit 19 erkrankten Menschen - Bremen März 2016 mit 17 erkrankten Menschen  

Als einer der Gründe für die Erkrankung wurde eine Häufung von Legionellen in Kühltürmen, Rückkühlanlagen und auch Klimaanlagen angegeben.  

Basierend auf diesen und weiteren Fällen nahmen unabhängig voneinander der VDI (Verein Deutscher Ingenieure) und das Bundesumweltministerium die Arbeit zur Erstellung von Richtlinien auf. Der VDI beschreibt in seiner Richtlinie VDI 2047 Blatt 2 die Regeln zum hygienischen Betrieb von Verdunstungskühlanlagen bis 200 MW thermischer Leistung. Die Richtlinie wurde im Januar 2015 veröffentlicht und richtete sich nach dem damaligen Stand der Technik.

Danach beschäftigte sich der VDI mit Anlagen >200 MW Leistung. Solche Anlagen sollen in der Richtlinie VDI 2047 Blatt 3 behandelt werden. Eine Veröffentlichung ist für das Ende des Jahres 2017 geplant.

Die Arbeit des Bundesumweltministeriums wurde durch eine Bundesratsinitiative des Landes Nordrhein-Westfalen bereits im Jahre 2014 begonnen. Der erste Entwurf kam im Januar 2016. Der Entwurf wurde dann mit mehr als 70 Vertretern aus Fach und Wirtschaft diskutiert. Obwohl eine Inkraftsetzung der Verordnung für den Sommer 2016 geplant war, konnte dieser Termin durch die Vielzahl von Anmerkungen nicht realisiert werden.

Erst im März 2017 wurde die Verordnung im Bundeskabinett verabschiedet und danach an den Bundesrat übergeben. Der Bundesrat stimmte der Verordnung im Juni 2017 zu. Die Verordnung trat im Juli 2017 in Kraft. In der 42 BImSchV bezieht sich der Gesetzestext unter anderem auf die VDI-Richtlinie VDI 2047. Diese Richtlinie wird als Referenz für den Stand der Technik angegeben.  

Was regelt nun diese Verordnung genau?

Die Verordnung regelt, dass Betreiber dieser Anlagen diese den zuständigen Behörden melden müssen. Weiterhin sind die Betreiber solcher Anlagen verpflichtet, regelmäßig Proben zu entnehmen und diese analysieren zu lassen. Die Intervalle regelt die 42 BImSchV individuell für die unterschiedlichen Anlagentypen.  

Sollten Grenzwerte überschritten werden, führt dies nicht unbedingt zu einer Stilllegung der Anlage. Eine Entscheidung hierzu wird immer eine Einzelfallbetrachtung sein. Weichen die Werte extrem von den zulässigen Grenzen ab, können Behörden durchaus die entsprechende Anlage vorübergehend stilllegen. Der Betreiber hat dann Maßnahmen einzuleiten, welche die Belastung wieder unter den zulässigen Grenzwert bringen.

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